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© R. Sturm / PIXELIO
Existenzgründer
 
 
Gleich beim Start steht der Unternehmer vor der Frage, wie er es zukünftig mit seiner Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Unfall-Versicherung halten soll. Welche Hinterbliebenenvorsorge ist notwendig ? Was sind existenzgefährdende Risiken für sein junges Unternehmen ?
 
Der Versicherungsschutz muß für möglichst niedrige Beiträge alle existenzgefährdenden Risiken abdecken. Später, wenn es die finanzielle Lage erlaubt,
sollten die abgeschlossenen Versicherungen auf den steigenden Bedarf erweitert bzw. umgestellt werden.
 
  • Die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
     
    Selbständige und Freiberufler müssen sich in der Regel privat krankenversichern. Nur wer sich z.B. aus einer Angestelltentätigkeit heraus selbständig macht, hat die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
     
    Privat versichert genießen Sie beim Arzt, Heilpraktiker und Zahnarzt die Vorzüge eines Privatpatienten. Um die Beiträge niedrig zu halten, kann für die ambulante Heilbehandlung eine Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr vereinbart werden. Und, je jünger sie beim Wechsel zur Privaten Krankenversicherung sind, um so niedriger sind dort die Beiträge. Denn diese richten sich nach dem Eintrittsalter.
     
  • Einkommenssicherung im Krankheitsfall
     
    Mit einer Krankentagegeld-Versicherung kann das Netto-Einkommen im Krankheitsfall absichert werden. Die Leistungen werden bei nachweislicher
    Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall bezahlt:
      - lohn- und einkommensteuerfrei
      - auch für Sonn- und Feiertage
      - mit unbegrenzter Leistungsdauer
     
    Als Zahlungstermin kann der 8. Tag oder ein späterer Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden (Karenzzeit).
     
  • Die Berufsunfähigkeits-Versicherung
     
    Gerade für Existenzgründer gilt: Ohne den Chef läuft im Betrieb nichts. Wenn er in der Firma durch Berufsunfähigkeit ausfällt, ist ihr Bestehen gefährdet. Und seine Familie steht vor dem Nichts. Während viele Betriebsinhaber über eine Unfallversicherung verfügen, wird das Berufsunfähigkeitsrisiko oftmals nicht erkannt. Risiken wie Allergien, organische Krankheiten oder Herzinfarkt sind durch die erheblich preiswertere Unfallversicherung nicht gedeckt. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sehr wichtig. Neben dem gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsschutz sollte daher unbedingt ein zusätzlicher Versicherungsschutz aufgebaut werden. Dies gilt insbesondere für alle nach dem 01.01.1961 geborenen, da für sie die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001 erheblich reduziert
    wurde. Normalerweise wird die Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt, wenn der Versicherte länger als 6 Monate durch Krankheit oder Unfall an der Berufsausübung gehindert ist. Und zwar so lange, bis er wieder seiner gewohnten Tätigkeit nachgehen kann, oder bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung. Außerdem entfällt jede weitere Beitragszahlung im Versicherungsfall.
     
  • Die Unfall-Versicherung
     
    Junge Selbständige, die ihr ganzes Geld in die Firma gesteckt haben und noch nicht viel verdienen, werden sich unter Umständen eine Berufsunfähigkeits-Absicherung in der eigentlich notwenigen Dimension zunächst nicht leisten können. Auf eine private Unfall-Versicherung sollte aber auf keinen Fall verzichtet werden. Sie gilt - anders als die gesetzliche Unfallversicherung - rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit, und weltweit. Es wird i. d. R. ausschließlich nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Die Leistungen beschränken sich nicht auf den Invaliditätsfall. Vereinbart werden können auch Übergangsgeld für lang anhaltende Unfallfolgen, Tagegelder für die Dauer der ärztlichen Behandlung oder des Krankenhaus-Aufenthaltes sowie eine Todesfalleistung.
     
  • Die Existenzsicherung der Angehörigen
     
    Das Todesfallrisiko muß auf jeden Fall abgesichert werden, wenn - wie bei allen Existenzgründern - hohe Investitionskredite aufgenommen werden.
    Die preisgünstigste Form ist eine Risiko-Lebensversicherung. Bei Tod des Firmeninhabers können die Kredite mit der Versicherungssumme zurückgezahlt werden.
    Die Angehörigen bleiben vor materieller Not verschont.
     
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